News
Termine
Kontakt
Kontakt
Termine
News

Schulprofil der Schule im Neanderland, am Standort Ratingen

Die Schule im Neanderland ist eine Förderschule des Kreises Mettmann.

An zwei Standorten in Mettmann und Ratingen werden Kinder mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen in der Sprache, im Lernen und in der emotionalen und sozialen Entwicklung gefördert.

Beide Schulstandorte bieten die Jahrgangstufen 1–10 an.

 

Förderschwerpunkte

Sprache:

Kinder mit einem Unterstützungsbedarf in der „Sprache und Kommunikation“ benötigen einen Unterricht, der auf die Besonderheiten ihrer sprachlichen Probleme zugeschnitten ist. Gezielte Förderung beim Erwerb von Lesen und Schreiben, Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit, Sprechfreude und bessere Möglichkeiten bei der Aussprache sind grundlegende Ziele für das weitere Lernen. Unterstützt wird dieser Prozess durch gezielte Sprachförderung.

Sprachebenen und Sprachbeeinträchtigungen

Phonetisch-phonologische Ebene

Fehler bei der Lautbildung, z.B. Lautersetzungen (Tatao statt Kakao) oder Lautauslassungen (Gabe statt Gabel)

Morphologisch-syntaktisch Ebene

Fehler bei der Satzbildung, z.B. Dysgrammatismus

Lexikalisch-semantische Ebene

Die Wortbedeutung und der Wortschatz sind betroffen.

Kommunikative und pragmatische Ebene

Das Sprachverständnis, die Kommunikation und die soziale Interaktion sind betroffen.

Sprechstörungen

z.B. Stottern, Poltern

Lernen:

Kinder mit einem Unterstützungsbedarf im „Lernen“ sind in ihrer Lern- und Leistungsentwicklung erheblich eingeschränkt, so dass sie auch mit zusätzlichen Hilfen der allgemeinen Schule nicht ihre Möglichkeiten, Fähigkeiten und Begabungen entsprechend gefördert werden können.

Auf Grundlage der individuellen Lernausgangslage jeder Schülerin und jedes Schülers werden differenzierte Lernangebote auf dem jeweiligen Entwicklungsniveau bereitgestellt. Ziel ist es, Stärken zu entwickeln und Defizite aufzuarbeiten.

Die individuellen Lernschwierigkeiten müssen überdauernd sein:

 

Bereichsspezifisch

Allgemein

Vorübergehend

Lernrückstände in Einzelfächern

Schulschwierigkeiten z.B nach Krankheiten

überdauernd

Lese-Rechtschreibschwäche

Rechenschwäche

Lernbeeinträchtigung

Emotionale und soziale Entwicklung:

Kinder mit einem Unterstützungsbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung werden oft durch ihre Eigensteuerung, ihre Unruhe, ihrem Lern- und Arbeitsverhalten, Reifeverzögerungen oder auch emotionalem Rückzug daran gehindert, erfolgreich am Unterricht teilzunehmen.

Viele Kinder benötigen in mehreren Bereichen Förderung. Ziel ist es, die Kinder soweit zu stabilisieren und zu fördern, dass sie entsprechend ihrer Lernmöglichkeiten erfolgreich am Unterricht teilnehmen können.

Klassifikation von Gefühls- und Verhaltensstörungen:

Externalisierende Störungen
(nach außen gerichtet)

Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen, regelverletzendes Verhalten, Übergriffigkeit

Internalisierende Störungen
(nach innen gerichtet)

Angst, Rückzug, Depression, somatische Störungen

Ebenso werden auch Schülerinnen und Schüler mit Autismusspektrumstörungen an unserem Förderzentrum beschult.

Schulaufnahme:

Die Aufnahme in die Schule erfolgt über eine pädagogische Begutachtung im Rahmen des AO-SF`s (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung). Den Antrag hierzu stellen die Eltern in Absprache mit der zuständigen allgemeinen Schule (Grundschule, weiterführende Schule).

Durch eine Diagnostik, die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler ermittelt, wird für jede Schülerin und jeden Schüler ein individueller Förderplan erstellt.

Klassengrößen:

Die Klassengrößen schwanken zwischen 8 und 14 Kindern.

Fahrdienst:

Kinder der Primarstufe, seltener auch der Sekundarstufe I, können unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Fahrdienst des Kreises Mettmann kostenfrei befördert werden.

Richtlinien und Schulabschlüsse:

Wir unterrichten in Anlehnung an die Richtlinien und Lehrpläne der Grundschule und der Sekundarstufe I sowie bei den Kindern mit Unterstützungsbedarf „Lernen“ nach den Richtlinien der Förderschule Lernen.

Dementsprechend können die Schülerinnen und Schüler den Schulabschluss nach Klasse 9 und 10 A, 10 B und den Förderschulabschluss „Lernen“ erlangen.